VG München: Nachbarklage, Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Rücksichtnahmegebot, heranrückende Wohnbebauung an Spielfläche/Bolzplatz auf Nachbargrundstück, Betreibereigenschaft des Bolzplatzes (verneint), neuer Immissionsort (verneint), Abstandsflächenrecht, Nichthaltung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück, Verlagerung auf das Nachbargrundstück, rechtliche oder tatsächliche Sicherung der Nichtüberbaubarkeit, öffentliche Grünfläche, Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt, München
Urteil vom 19.05.2025 – M 8 K 23.3057